Wenn der Patient ernst erkrankt ist, wodurch er nicht in die Praxis kommen kann, ist der Arzt verpflichtet, ihn zu versorgen. Also ist er verpflichtet, Hausbesuche zu gewähren. Wir empfehlen natürlich, wenn es Ihnen gesundheitlich möglich ist, in die Praxis zu kommen. Dort haben wir eine Vielzahl an Behandlungsmöglichkeiten mehr als beim Hausbesuch aufgrund der Gerätschaften, die in der Praxis vorhanden sind.